Evangelisches Kinderhaus

Seit dem Jahr 2002 gibt es im Evangelischen Kinderhaus die Möglichkeit, Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf in der Einrichtung zu unterstützen.
In Kooperation mit den Erzieher*innen der Einrichtung beraten und unterstützen die Heilpädagog*innen die Eltern bezüglich möglicher Hilfsmaßnahmen und der Antragsstellung. Dabei wird eng mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Amt für Soziales und Senioren, den Kinderärzten und anderen Fachdisziplinen kooperiert.

Folgende Unterstützungsformen sind in unserer Einrichtung möglich:

  • Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII in Form von Integrationshilfe
  • Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII in Form von Integrationshilfe, heilpädagogische Einzelförderung

Zu den Aufgaben der heilpädagogischen Arbeit gehört die Entwicklung und Förderung von grundlegenden Fähigkeiten. Die Inhalte der Maßnahmen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Kinder. Bestandteile der heilpädagogischen Arbeit sind die Förderung im Einzelsetting, Kleingruppen Angebote und die Begleitung des Kindes in der Großgruppe. Grundlegendes Ziel ist eine gute Teilhabe im Kindergartenalltag. Weitere Aufgaben der Heilpädagog*innen ist die Beratung der Eltern in Erziehungsfragen und der Entwicklung des Kindes.

Das niederschwellige heilpädagogische Angebot ermöglicht Hilfsmaßnahmen zu installieren und Kinder frühzeitig in ihrer Entwicklung zu stärken.

Durch die Anbindung der Heilpädagog*innen an das Kinderhaus ist eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kindern, Eltern, Erzieher*innen und Heilpädagog*innen gegeben.